Leistungsangebot
Eingliederungshilfe als besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung und einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen.
Leistungserbringer
Die Eingliederungshilfe ist eine differenzierte Leistung im Rahmen der Angebote von MoWie GmbH.
Die MoWie GmbH besteht seit 2016 und bietet individuelle, sozialpädagogische, heilpädagogische und familientherapeutische Maßnahmen an, die sich dem ganzheitlichen und integrativen systemischen Denken verpflichtet fühlt. Die sozialen Angebote werden so gestaltet, dass die Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ermöglicht wird.
Rechtsgrundlagen
Der gesetzliche Anspruch auf Eingliederungshilfe kann sich aus den Vorschriften des Achten und Neunten Sozialgesetzbuch (SGB VIII und SGB IX) ergeben. Hier insbesondere
- § 2 SGB IX – demnach haben Menschen einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre körperliche, geistige und/oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche wesentliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
- § 35a SGB VIII – Kinder/ Jugendliche mit seelischer Behinderung (Jugendhilfe)
- § 109 SGB IX – Leistung zur medizinischen Rehabilitation
- § 111 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 112 SGB IX (seit 01.01.2020) – Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- §113 SGB IX Leistungen zur sozialen Teilhabe (§113 SGB IX)
Art, Umfang und Ziel(e) der Leistung
Die Leistungen umfassen einzelfallbezogene, ambulante Angebote im Rahmen der Eingliederungshilfe gerichtet an Menschen mit geistigen-, körperlichen-, seelischen- und Sinnesbeeinträchtigungen.
Unterschieden werden dabei die Angebote in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und der Sozialen Teilhabe.
Das oberste Ziel im Rahmen der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung und die damit verbundene Beeinträchtigung durch gezielte Maßnahmen abzuwenden, zu mildern, zu beseitigen oder auszugleichen, so dass der betroffene Mensch dazu befähigt wird, eigenverantwortlich und selbstbestimmt sein Leben zu führen sowie zu planen und er/sie die Möglichkeit erhält, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Angestrebt wird dabei die Unabhängigkeit des Leistungsberechtigten von der Hilfe und/oder Pflege.
Im Hilfeprozess orientieren wir uns dabei stets an dem Willen, Zielen und Ressourcen der leistungsberechtigten Person.
Der konkrete Umfang (Fachleistungsstunden), die Dauer sowie die konkreten Teilhabeziele der Hilfe ergeben sich aus der individuellen Situation des einzelnen Menschen und dem daraus resultierenden Unterstützungsbedarf. Dies wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens genau ermittelt und im Zusammenwirken aller Beteiligten im Gesamtplan festgeschrieben.
Zielgruppe
Die Leistungen der Eingliederungshilfe ist an Kinder, Jugendliche und Erwachsene gerichtet, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs.1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Der Kostenträger/Zuständigkeit variiert je nach Zielgruppe bei
- Seelischer Behinderung
- Körperlicher oder geistiger Behinderung und Sinnesbeeinträchtigung
Leistung
Die Eingliederungshilfe wird nach einem vereinbarten Umfang von Fachleistungsstunden erbracht.
Was tatsächlich im Einzelfall die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind, wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens konkret festgelegt.
Medizinische Rehabilitation
In diesem Bereich kann MoWie vor allem pädagogische und psychologische Hilfe leisten, wie z.B.
- Aktivieren und Motivieren der Klienten bei Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen
- Unterstützung bei der psychischen und emotionalen Aufarbeitung und/oder Verarbeitung der Krankheit und Behinderung
- Förderung der Kompetenz zur Stress- und Krisenbewältigung
- Ausbau sozialer und kommunikativer Fähigkeiten
- Erlernen oder Üben von lebenspraktischen und alltagsnahen Fähig- und Fertigkeiten
- Niederschwellige Einzel- und Beratungssettings zur Anbindung und Vermittlung zu lokalen Selbsthilfegruppen und Anlaufstellen
- Unterstützung bei der Ermittlung und Aktivierung von materiellen, persönlichen, sozialen und infrastrukturellen Ressourcen
- Beratung von Partner*innen, Familie, Angehörigen und dem Arbeitsfeld
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
In diesem Bereich liegt der Fokus auf der Beschäftigung der Klientel. MoWie kann unterstützen
- bei der Suche nach einer geeigneten Tätigkeit orientiert an den Stärken und Interessen der Klient*innen,
- beim Vermitteln und Anbinden an kooperierende Träger und Netzwerkpartner*innen,
- bei der Kontaktaufnahme zum Betrieb/Institution
- bei der Kommunikation und sozialen Interaktion mit Arbeitskollegen und Vorgesetzen
- bei der Beratung von Arbeitskollegen und Vorgesetzen
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Zur Teilhabe an Bildung bietet Mowie aktuell zwei unterschiedliche Hilfsangebote (Neo-Schulprojekt und Schulbegleitung) an.
- Das „Neo-Schulprojekt “stellt eine Form des anderweitigen Unterrichts dar. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche, denen aufgrund ihrer Beeinträchtigung an den Regel- und Förderschulen kein passendes Angebot zur Beschulung gemacht werden kann. Ziel der Maßnahme ist die Reintegration in eine Regel- bzw. Förderschule. Die Konzeption des Schulprojektes ist vom zuständigen Schulamt genehmigt und das Landesjugendamt hat bereits eine Betriebserlaubnis erteilt.
Die Leistungen im Schulprojekt umfassen:
- Feststellung des individuellen Leistungsstandes und Lernverhaltens
- Herstellung grundlegender Rahmenbedingungen für die Beschulung (Inhalte, Form der Darbietung, individuelle Unterstützung)
- Schaffung einer individuell passenden Lernumgebung
- Vermittlung von Spaß und Freude beim Lernen und eine lebendige Gestaltung der Inhalte
- Stärkung des Selbstwertgefühls und Würdigung von Leistung
- Vorbereitung und Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA)
2. Die „Schulbegleitung“ stellt eine Leistung dar, die Schüler und Schülerinnen direkt in der Regel- und Förderschule unterstützt. Sie soll die Kinder/Jugendlichen dazu befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich am Schulalltag teilzunehmen, so dass durch stetige Fortentwicklung des jungen Menschen, die Hilfe entbehrlich wird.
Die Aufgaben von Integrationshelfer*innen im Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen umfassen insbesondere folgende Bereiche:
- Lebenspraktische Hilfestellungen (wie z.B. Ein- und Ausräumen der Schultasche, Vorbereiten des Platzes in Unterrichtsräumen, An- und Ausziehen, Orientierungshilfe an der Schule und dessen Räumlichkeiten, etc…)
- Pflegerische Tätigkeiten (z.B. Hilfe beim Toilettengang einschließlich Windelwechsel; Unterstützung beim Essen, etc.)
- Hilfe zur Mobilität (wie z.B. Fortbewegung und Orientierung in der Schule bei Raumwechsel, Sport- oder Schwimmunterricht und bei Schülerfahrten, in besonderen Einzelfällen auch Begleitung des Schulweges)
- Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (wie z.B. Unterstützung von Sozialkontakten zu anderen Schülern mit dem Ziel der Integration in den Klassenverband, Unterstützung bei Motivationsproblemen, alternative Konfliktlösungsmuster entwickeln, Befähigung zur Reflexion des eigenen Sozialverhaltens)
- Krisen vorbeugen/in Krisen Hilfestellungen leisten (z.B. Hilfestellung bei Selbst-, Fremd- und Sachaggression, Maßnahmen zur Beruhigung, wie Auszeiten aus dem Klassenkontext, ermöglichen)
- Unterstützung/Vermittlung bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern
- Aufbau eines Netzwerkes/Hilfesystems für den Schüler unabhängig von Schulbegleitung (wie z.B. Kontaktanbahnung zur Schulsozialarbeit, Schulassistenz, etc…)
- Medizinisch-pflegerische oder heilpädagogische Hilfestellungen (wie z.B. Begleitung der Medikamenteneinnahme, Umsetzung empfohlener therapeutischer Maßnahmen, etc.).
Leistungen zur sozialen Teilhabe
Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe widmen sich der Ermöglichung und Unterstützung des sozialen Lebens als Teil der Gesellschaft und Gemeinschaft.
Hilfe/Unterstützung kann hier in folgenden Bereichen erfolgen:
- Aufzeigen von und Vermittlung in sozialräumliche Angebote
- Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Wohnraum
- Hilfe und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Unterstützung und Vermittlung in geeignete bzw. gewünschte Freizeitangebote/ -aktivitäten
- Unterstützung in der sozialen Kommunikation und Interaktion
- Unterstützung und Begleitung im Umgang mit Medien
- Hilfe beim Auf- und Ausbau sozialer Kontakte
- Beratung im Umgang mit Sexualität
Darüber hinaus arbeitet MoWie mit Anti-Gewalt Trainings, die sich schon in vielfältigen Situationen und Settings bewährt haben. Die Arbeit findet klientenzentriert statt u.a. mit dem Ziel des Auf- oder Ausbaus von Opferempathie, Konflikt- und Sozialkompetenz.
Personelle Ausstattung
Mowie arbeitet mit in der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe erfahrene sozial- und heilpädagogische Fachkräfte oder entsprechend geschulte Nichtfachkräfte, medizinisch geschultes Personal sowie Psychologen zusammen. Die Entscheidung der erforderlichen Qualifikation erfolgt im Zusammenwirken der beteiligten Fachkräfte der Hilfeplanung.
Qualitätssicherung
Durch das Personalmanagement der MoWie GmbH ist sichergestellt, dass
- das Erstgespräch beim öffentlichen Träger mit Team-bzw. Fachleitung erfolgt,
- das Personal im Hilfeverlauf jederzeit ein Fachgespräch mit der Teamleitung/Fachleitung einfordern kann,
- bei schwierigen Hilfeprozessen eine Kollegiale Beratung und/oder Supervision abrufbar ist,
- Nichtfachkräfte entsprechend ihren Aufträgen geschult und im Hilfeprozess begleitet werden,
- den MA interne/externe Weiterbildung, Aus- und Fortbildung zur Verfügung steht,
- mit den MA die Verpflichtung zu einer zeitnahen Dokumentation klar kommuniziert ist.
Dokumentation
Der Träger verpflichtet sich, an dem Verfahren des öffentlichen Jugendhilfe- bzw. Sozialhilfeträgers teilzunehmen. In regelmäßigen Abständen wird ein Teilhabeverfahrensbericht verfasst, der den zurückliegenden Hilfeprozess beschreibt, der zu einer Einschätzung und Bewertung der aktuellen Zielerreichung führt, eine Prognose der absehbaren Entwicklungen in der Zukunft beinhaltet und ein weiteres Vorgehen vorschlägt. Die Maßnahme endet mit einem Abschlussbericht.
Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII
Der in § 8a Abs.4 SGB VIII definierte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird durch MoWie wahrgenommen. Dabei ist sichergestellt, dass bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen wird. Die Fachkräfte wirken bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin, wenn sie diese für erforderlich halten und informieren den zuständigen Jugendhilfeträger umgehend, falls die Hilfen nicht angenommen werden oder nicht ausreichen.
Die Einrichtung/ der Träger stellt hinsichtlich der persönlichen Eignung im Sinne der §§ 72 Abs.1 und 72a SGB VIII insbesondere sicher, dass sie/er keine Person beschäftigt oder vermittelt, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 Strafgesetzbuch verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck wird bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen von mindestens 5 Jahren von den beschäftigenden Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz verlangt.
Kosten
In Einzelfällen und nach Rücksprache können weitere Kosten, bspw. Fahrtkosten, anfallen.
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der vereinbarten Kostensätze zur Fachleistungsstunde. Der Umfang wird in der Hilfeplanung definiert.
Kontakt:
MOWIE GmbH
Berliner Straße 11
24768 Rendsburg
Telefon: 04331/ 2012471
Telefax: 04331/ 2012472
Email: info@mowie-hilfen.de
Web: mowie-hilfen.info
Ansprechpartner: Michael Mohr